Wir unterstützen die Forderung des Verband binationaler Familien und Partnerschaften
Aufruf an die Ampelkoalition:
Streichen Sie den Sprachnachweis vor der Einreise nach Deutschland für Alle! Lösen Sie Ihr Versprechen im Koalitionsvertrag ENDLICH ein!
Frau B. ist Anfang vierzig, ghanaische Staatsangehörige und seit neun Monaten mit dem Deutschen Herrn M. verheiratet. Seit acht Monaten besucht sie Sprachkurse bei einem vom Goetheinstitut lizensierten Lehrer in Kumasi (Ghana). Ihre Arbeit als Frisörin hat sie aufgeben müssen, um an den Intensivdeutschkursen teilnehmen zu können. Ihr Ehemann unterstützt sie finanziell und kommt auch für die Sprachkurse auf. Zudem zahlt er Unterhalt für seine beiden Kinder. Herr M. verdient 1800 € netto monatlich. Inzwischen ist Frau B. zum zweiten Mal durch die Deutschprüfung gefallen. Besondere Schwierigkeiten hat sie im Schreiben, da sie bereits mit 14 Jahren begann, als Frisörin zu arbeiten und wenig Anlässe zum Schreiben hatte. Sie wird eine längere Zeit benötigen, um diesen Prüfungsbereich zu bestehen. Die Ersparnisse von Herr M. gehen zur Neige und seine Sparversuche scheitern an den aktuellen Preissteigerungen. Die Pläne des Paares, ein kleines Unternehmen im Bereich Afrohaarpflege in Deutschland aufzubauen, werden nach der Finanzierung eines weiteren Kurses und einer weiteren A1 Prüfung kaum noch umsetzbar sein.
So wie diesem Paar geht es Vielen. Sie sind in allen Berufsgruppen zu finden und berichten unseren Berater: innen fast täglich von ihrem großen Leid und von enormen psychischen Belastungen. Das Bestehen ihrer Prüfung entscheidet über die weitere Zukunft des Paares und ihrer Familie.
Liebe Ampelkoalitionärinnen, liebe Ampelkoalitionäre,
stehen Sie zu Ihrem politischen Versprechen aus dem Koalitionsvertrag. Lassen Sie die Paare in Deutschland ENDLICH zusammenleben! Verzichten Sie auf den Sprachnachweis vor der Einreise für ALLE Paare, die sich im partnerschaftlichen Familiennachzug befinden! Die Regelung in § 30 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG greift zurzeit eklatant in das Familienleben vieler liebenden Paare und Familien ein. Das Menschenrecht auf eheliches und familiäres Zusammenleben nach Art. 6 GG wird verletzt. Zugleich liegt ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 GG vor, indem nun bei manchen Ehegatt:innen im Familiennachzug auf den Sprachnachweis gesetzlich verzichtet wird, bei anderen wiederum nicht. Alle Paare und Familien sollten die gleiche Rechte vor dem Gesetz haben! Viele Paare haben dies aber nicht: Jährlich kann ein Drittel der Antragsteller:innen den deutschen Sprachnachweis nicht erbringen. Dies sind ca. 10.000 Paare! Diese Paare werden an ihrem ehelichen Zusammenleben jedes Jahr gesetzeswidrig gehindert (vgl. Plenarprotokoll des Bundetages 20/20, Frage 31, Seite 1.491f).
Bitte handeln Sie endlich im Rahmen Ihres politischen Mandates.
Begründung:
- Große Ungerechtigkeit zwischen den Paaren und Familien im Familiennachzug: Ausländische Ehepartner:innen von bestimmten in Deutschland lebenden Personengruppen, wie Hochqualifizierte, Unionsbürger: innen, weitere Ausnahmestaaten (vgl. § 41 AufenthaltsVO) sowie bald Fach- und IT-Fachkräfte, müssen für den Familiennachzug keine Deutschkenntnisse vorweisen. Aber andere im Ausland lebende Eheparter:innen z.B. von deutschen Staatsangehörigen und von in Deutschland lebenden Drittstaater: innen, die nicht aus einem Ausnahmestaate nach §41 AufenthaltsVO kommen, hingegen schon. Dies ist weder auswirtschaftlichen noch aus humanitären Gründen nachvollziehbar und stellt vielmehr eine nicht hinnehmbare und nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung dar.
- In der Praxis kaum Ausnahmen im Härtefall: § 30 Absatz 1 Satz 3 Nr. 1-8 AufenthG wird behördlich restriktiv gehandhabt, so dass er kaum Anwendung findet. Unsere langjährige Vereinsarbeit und Beratungspraxis können dies so bestätigen. Es gibt praktisch keinen Ausweg auf den Sprachnachweis zu verzichten.
- Nicht gerechtfertigter Verstoß auf eheliches und familiäres Zusammenleben: „Zwangsverheiratung, Scheinehe bzw. arrangierten Ehen präventiv vorzubeugen“ ist nach der Gesetzesbegründung von 2007 der Grund für die Einführung des Sprachnachweises, weiterhin soll er integrationsfördernd wirken. Dies gibt den Willen des Gesetzgebers wieder und ist eine nicht hinnehmbare Diskriminierung aufgrund der Herkunft. Die deutsche Sprache kann dort am besten gelernt werden, wo sie auch gesprochen wird, und das ist im Inland.
Aufruf Abschaffung Sprachnachweis jetzt und Unterschriftenliste
PM Wenn nicht jetzt, wann dann – 15 Jahre Sprachnachweis sind genug