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31. August 2021
Wahlprüfsteine – FDP: Politische Teilhabe

Wir Freie Demokraten begreifen die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit als Ergebnis und Ziel einer gelungenen Integration in die deutsche Gesellschaft. Es ist für das Zusammenleben im Einwanderungsland Deutschland wertvoll, wenn Menschen, die in Deutschland geboren sind oder ihr ganzes Leben in Deutschland verbringen werden, über eine Einbürgerung auch rechtlich Teil des Staatsvolkes werden. Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht sollte im Fall einer Einbürgerung grundsätzlich auch die Mehrstaatigkeit zulassen. Ab der Enkelgeneration der Ersteingebürgerten sollten sich Menschen dann für eine Staatsangehörigkeit entscheiden müssen, außer wenn mit dem Verlust der Aufgabe der zweiten Staatsangehörigkeit rechtliche oder wirtschaftliche Nachteile verbunden sind, sie nicht auf sie verzichten können oder es sich um die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates handelt. Wir fordern für Einwanderinnen und Einwanderer zudem einen vereinfachten Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit nach insgesamt vier Jahren.

Für uns Freie Demokraten ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit einschließlich des damit verbundenen Wahlrechts das Ergebnis und Ziel einer gelungenen Integration. Wir fordern daher die vereinfachte Einbürgerung nach bereits vier Jahren (s.o.) und setzen uns außerdem dafür ein, dass das deutsche Staatsangehörigkeitenrecht im Fall einer Einbürgerung grundsätzlich auch die Mehrstaatigkeit zulässt. Die Einführung eines solchen liberalen Staatsangehörigkeitenrechts würde die praktische Relevanz eines verfassungsrechtlich umstrittenen Ausländerwahlrechts nach unserer Überzeugung insgesamt bedeutend relativieren.

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