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23. Juli 2020
Forderungspapier: Nicht ohne uns. Die Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus muss jugendliche Lebenswelten berücksichtigen

Als Jugendverband der Vielfalt versammelt die djo – Deutsche Jugend in Europa in ihren Strukturen Landesverbände, landsmannschaftliche Gruppen und Migrant_innenjugendselbstorganisationen, welche die Pluralität jugendlicher Lebenswelten abbilden. Das bedeutet auch, dass es innerhalb unserer Organisation zahlreiche junge engagierte Menschen gibt, die sich mit rechtsextremistischen und rassistischen Strukturen, Personen und Angriffen konfrontiert sehen und von diesen persönlich betroffen sind.

Vor diesem Hintergrund begrüßen wir ausdrücklich die Einrichtung des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus als einen wichtigen Schritt, um diesen Themen auf höchster politischer Ebene hoffentlich nunmehr die Aufmerksamkeit und Dringlichkeit zu verleihen, die zivilgesellschaftliche Organisationen bereits seit langem anmahnen.
Gleichzeitig sehen wir mit Sorge, dass die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen sowohl strukturell wie auch inhaltlich unberücksichtigt bleiben könnten. Das darf nicht passieren. Junge Menschen, die von Rechtsextremismus und Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Muslimfeindlichkeit und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit betroffen sind, stehen rassistischen und rechtsextremistischen Vorfällen und Übergriffen sowie daraus erwachsender Benachteiligung und Gewalt besonders schutzlos gegenüber und diese Erfahrungen können sie ein Leben lang prägen.
Als Jugendverband und anerkannter Träger der freien Jugendhilfe sind wir dem im SGB VIII formulierten Anspruch, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, verpflichtet. Gleichzeitig gibt es systemimmanente, rassistisch begründete Benachteiligungen, die mit außerschulischer Bildungsarbeit und freiwilligem Engagement junger Menschen nicht beseitigt werden können.
Gut die Hälfte aller Asylsuchenden in Deutschland sind Kinder und Jugendliche. Ihre Rechte auf Schutz vor Gefahren, Privatsphäre und Zugang zu Regelsystemen werden besonders drastisch verletzt. Der Umbau des Aufnahmesystems seit dem Herbst 2015 muss als Folge einer politischen Diskursverschiebung verstanden werden, welche dem Erstarken rassistischer Bewegungen nachkam und ihnen gleichzeitig auch zusätzlichen Aufwind gab.1
Das vorliegende Forderungspapier nennt daher Maßnahmen zu Lebensbereichen, bei denen wir als Jugendverband mit Blick auf die Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus besonderen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sehen, um junge Menschen effektiv und konsequent vor Benachteiligungen und Gewalt zu schützen.
1. Die Perspektiven und Expertise von Migrant_innenjugendselbstorganisationen wirksam in die Arbeit des Kabinettsausschusses einbeziehen!
Junge Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte2 sind auf intersektionale Weise – entlang ihrer Generationenzugehörigkeit, Herkunft und weiterer Faktoren – von einer Marginalisierung in politischen Diskursen und Entscheidungsprozessen betroffen. Doch eine demokratische Gesellschaft wird nur dann ihren eigenen Ansprüchen gerecht, wenn sie solchen Ausschlüssen entgegenwirkt und auch die Stimmen junger Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte gehört werden – das gilt insbesondere dann, wenn es explizit um ihre Belange geht. Die Perspektiven junger Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte sind von maßgeblicher Relevanz, wenn es um die Frage nach der Gestaltung einer gesellschaftlichen Zukunft geht, in der Hass bekämpft, Vielfalt wertgeschätzt und Chancengerechtigkeit verwirklicht werden soll. Ihre Positionen und Anliegen müssen in die Arbeit des Kabinettsausschusses gegen Rassismus und Rechtsextremismus effektiv einbezogen werden.
Junge Menschen bewegen sich in bestimmten lebensphasenspezifischen Zusammenhängen, wie etwa Schule oder Jugendfreizeiteinrichtungen, im Kontext derer sie von mitunter spezifischen Ausdrucksformen und Wirkweisen von Rassismus betroffen sind. Diese schränken die Entfaltungsmöglichkeiten, die Teilhabechancen und die Sicherheit von jungen Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte auf besondere, oftmals basale und besonders nachhaltige Weise ein. Denn junge Menschen sind für ihre Identitätsfindung und für die Weichenstellung ihrer Zukunft besonders stark auf Sicherheit, gerechte Teilhabe- und Entscheidungsmöglichkeiten sowie Förderung angewiesen.
In dem Kabinettsausschuss sind keine Personen vertreten, welche die Erfahrungen junger Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte teilen. Umso wichtiger ist es, dass der Kabinettsausschuss auf die kontinuierliche und umfassende Beratung durch Migrant_innenjugendselbstorganisationen zurückgreift, um die hier vorhandene Expertise angemessen in die Arbeitsprozesse integrieren zu können.
Forderungen:
  • Wir fordern eine Arbeitsweise, durch welche die Perspektiven, die Bedarfe und das wertvolle Wissen von jungen Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte wirksam miteinbezogen werden.
  • Dies sollte nicht nur bei der Erarbeitung von Maßnahmen gegen Rassismus und Rechtsextremismus durch den Kabinettsausschuss gewährleistet werden, sondern auch in Bezug auf Monitoringmechanismen, die es zu etablieren gilt. Es bedarf der Verfahren zur Prüfung der Umsetzung und Wirksamkeit von beschlossenen Maßnahmen. Die Monitoringmechanismen sollten wiederum die sachverständige Einschätzung von Migrant_innenselbstorganisationen und Migrant_innenjugendselbstorganisationen beachten.

2. Teilhabegerechtigkeit stärken – Strukturen verändern
2.1. Politische Teilhabe ermöglichen – Wahlrecht ausweiten
Demokratie lebt von der aktiven politischen Beteiligung der gesamten Bevölkerung. Während politische Teilhabe ganz unterschiedliche Formen annehmen kann, so ist doch besonders das aktive und passive Wahlrecht von herausragender Bedeutung für die demokratische Mitgestaltung. Wenn eine Demokratie also nicht ohne Beteiligung funktioniert, dann muss der Ausschluss weiter Teile der Bevölkerung mit Sorge betrachtet werden.3
In Deutschland sind auf Bundesebene über 12% der Bevölkerung bzw. über 10 Millionen Menschen nicht berechtigt, an Wahlen teilzunehmen. Die einzige Ausnahme gibt es für in Deutschland lebende EU-Bürger_innen, die an Kommunalwahlen teilnehmen dürfen. Alle anderen Drittstaatsangehörigen, immerhin fast 6 Millionen Menschen, haben nicht die Möglichkeit, sich in Deutschland im Rahmen von Wahlen demokratisch zu beteiligen. Damit ist Deutschland im europäischen Vergleich besonders restriktiv: In 16 von 28 EU-Staaten können Drittstaatsangehörige an kommunalen Wahlen teilnehmen.4
Ausgeschlossen von der politischen Teilhabe durch Wahlen sind in Deutschland auch viele junge Menschen, die im Hinblick auf die Entwicklung der Bevölkerungspyramide inzwischen eine Minderheit darstellen und von denen gleichzeitig ein immer größerer Teil eine Flucht- oder Migrationsgeschichte hat. Während 16-Jährige aktuell in über der Hälfte der Bundesländer bei Kommunalwahlen und in immerhin vier Bundesländern auch bei Wahlen auf Landesebene über das aktive Wahlrecht verfügen, erhalten sie auf Bundesebene das aktive wie auch das passive Wahlrecht erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres.5
In einer immer vielfältigeren Gesellschaft bleiben damit viele Mitbürger_innen ausgeschlossen. Was es braucht, ist daher eine konsequente Ausweitung des Wahlrechts mit dem Ziel, eine möglichst große Deckungsgleichheit zwischen Bevölkerung und Wählerschaft herzustellen. Aktuell bilden Parlamente und Parteien die gesellschaftliche Diversität nicht ansatzweise ab. Die gegenwärtige Vorenthaltung des Wahlrechts untergräbt dabei die Identifikation vieler Bewohner_innen mit diesem Land, indem sie politisch ausgrenzt werden. Gleichzeitig beflügelt die aktuelle Situation rechtsextremistische und rassistische parlamentarische Akteure, die wissen, dass die von ihnen ausgegrenzten Personen ihnen nicht an der Wahlurne antworten können.
Forderungen:
  • Das Wahlalter muss auf 14 Jahre abgesenkt werden, um die Grundrechte junger Menschen zu stärken und somit eine wirkungsvolle Beteiligung sicherzustellen. Die Verwehrung des Wahlrechts in seiner aktiven und passiven Form stellt eine nicht zu rechtfertigende Beschneidung ihrer Grundrechte dar. Das gilt umso mehr, als dass junge Menschen gleichzeitig ab diesem Alter schon als bedingt strafmündig eingestuft und zur Verantwortung gezogen werden können, hier also die notwendige Reife unterstellt wird.6
  • Verfahren und Voraussetzungen für die Einbürgerung in Deutschland müssen erleichtert werden und die doppelte Staatsbürgerschaft auf Wunsch möglich sein, damit dauerhaft hier lebende Menschen vollumfänglich am demokratischen Prozess teilnehmen können.
  • Gleichzeitig muss die Knüpfung des Wahlrechts an die Staatsangehörigkeit aufgehoben werden, um perspektivisch eine der Demokratie abträgliche Diskrepanz zwischen Bevölkerung und Wählerschaft zu verhindern, die demokratisch fragwürdig ist und zudem das Zusammenleben in unserem Land und dessen Zukunftsfähigkeit zu gefährden droht. Wer langfristig in Deutschland lebt, muss Einfluss auf sein Lebensumfeld haben.

 

2.2. Bildungsungleichheit abbauen – rassismuskritisches Bildungsumfeld schaffen
Das Bildungssystem in Deutschland ist im europäischen Ländervergleich besonders ungerecht.7 Während der Bildungserfolg in Deutschland grundsätzlich von der sozialen Herkunft der Kinder und Jugendlichen abhängt, gilt dies für junge Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte umso mehr. Rassismus als gesamtgesellschaftliches Phänomen durchdringt zwangsläufig auch das Bildungssystem.
Kindergärten, Grund- und weiterführende Schulen, Förderschulen, Berufs- und Hochschulen, Forschungsinstitute – das Bildungssystem in Deutschland ist komplex und umfasst eine Vielzahl von Akteur_innen und Institutionen. Tradierte und oft unbewusste Ungleichwertigkeitsvorstellungen prägen nicht nur diese Strukturen und Entscheidungsträger_innen, sondern haben entsprechend auch ihre Spuren in Inhalten, Verfahren und Methodiken von Lehre und Prüfungen hinterlassen.
Entsprechend vielfältig ist der Handlungsbedarf, um ein diskriminierungssensibles, rassismuskritisches Erziehungs- und Bildungsumfeld zu schaffen, in dem alle jungen Menschen in Deutschland ihr volles Potenzial entwickeln können. Der Beitrag des Bildungsbereichs zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus ist dabei ein doppelter: Zum einen werden betroffene junge Menschen vor Diskriminierung geschützt und damit in ihrer individuellen Bildung und Entfaltung gefördert. Zum anderen kann ein rassismuskritisches Bildungsumfeld eine präventive Wirkung entfalten, indem nicht-betroffene junge Menschen sensibilisiert werden, sodass der Verbreitung und Verfestigung rassistischer Denkmuster früh entgegengewirkt werden kann.
Bildung ist in Deutschland Ländersache. Dennoch ist es die Pflicht allen staatlichen Handelns, dass in Artikel 3 GG festgeschriebene Diskriminierungsverbot zu verwirklichen und durchzusetzen, zumal sich der Staat in Artikel 7 GG die Aufsicht über das gesamte Schulwesen vorbehält. Dementsprechend erwarten wir, dass die Bundesregierung im Rahmen ihres Kabinettsausschusses mit allen ihr zur Verfügung stehenden Einflussmöglichkeiten darauf hinwirkt, in Zusammenarbeit mit den Bundesländern systemimmanente Benachteiligungen junger Menschen in Form von latentem oder explizitem Rassismus durch geeignete Maßnahmen abzubauen und diese so zu operationalisieren, dass ihre Implementierung und ihr Nutzen überprüfbar ist und ggfs. Nachsteuerungen oder Sanktionen erlaubt.
Forderungen:
  • Bereits in der Ausbildung von Lehr- und Erziehungspersonal müssen rassismuskritische und diversitätsorientierte Schulungen Pflichtbestandteil werden. Hier sind die zuständigen Bildungseinrichtungen sowie die Bildungsministerien gefordert, die Curricula entsprechend anzupassen.
  • Bereits aktives Lehr- und Erziehungspersonal muss dazu verpflichtet werden, im Laufe ihres Berufslebens in regelmäßigen Abständen an obligatorischen, in ihrer Finanzierung dauerhaft gesicherten rassismuskritischen und diversitätsorientierten Schulungsmaßnahmen teilzunehmen, um mögliche Diskriminierungen zu erkennen und auf deren Beseitigung hinzuarbeiten. Das gilt insbesondere mit Blick auf Empfehlungen für weiterführende Schulen oder die schulische Berufsberatung: Junge Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte dürfen nicht infolge vorhandener rassistischer Stereotype in niedrigere Schulformen oder Ausbildungen hineingedrängt werden, sondern müssen ergebnisoffen und mit Blick auf ihre individuellen Fähigkeiten eingestuft werden.
  • Es muss in jeglichen Bildungseinrichtungen eine ebenfalls geschulte Ombudsperson geben, die über die notwendige Sensibilität, Unabhängigkeit und Handlungskompetenz verfügt, um Vorfälle von Diskriminierung sowie rassistischer Übergriffe verbaler und physischer Natur zu thematisieren.
  • Rassismuskritik muss als Querschnittsthema in den Lehrplänen und damit im Unterricht etabliert werden. Dazu gehört die kritische Aufarbeitung der Geschichte von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und rassistischem Hass in Deutschland: Ergänzend zu Nationalsozialismus und Zweitem Weltkrieg gehört dazu ganz zentral das Eingehen auf weiter zurückliegende historische Kontinuitäten und Phänomene (u.a. Kolonialismus, Antisemitismus, Antiziganismus u.v.m.). Zu hinterfragen sind damit auch etablierte Narrative der bundesdeutschen Geschichte, welche bislang vor allem exklusiv konstruiert sind und die vorgenannten rassistischen Kontinuitäten nicht angemessen berücksichtigen. Mit Blick auf bundesdeutsche „Wir“-Konstruktionen fehlt gleichzeitig eine positive Bezugnahme auf historische Migrationsbewegungen, welche gerade auch die jüngste Geschichte der Bundesrepublik geprägt haben.
  • In Bildungseinrichtungen müssen diversitäts- und sprachsensible Lehrmaterialien und Bücher Standard werden. Das ist zum einen Aufgabe der Bildungseinrichtungen selbst, u.a. mit Blick auf die Bestückung schuleigener Bibliotheken. Zum anderen sind hier die Lehrbuchverlage in der Pflicht, ihre Publikationen einem rassismus- und sprachkritischen Check zu unterziehen.
  • Darüber hinaus muss auch die personelle Besetzung im Bildungssektor selbst die gesellschaftliche Realität einer diversen Gesellschaft widerspiegeln: Karrieren im Bildungsbereich sollen von jungen Menschen mit Mehrfachzugehörigkeiten als attraktiv wahrgenommen und selbstbestimmt gewählt werden können.
  • Die Mehrsprachigkeit junger Menschen muss innerhalb der Bildungseinrichtungen wertgeschätzt und gefördert werden – unabhängig davon, um welche Sprache(n) es sich handelt. Die Förderung von Mehrsprachigkeit darf weder organisatorisch noch finanziell allein den Eltern und Erziehungsberechtigen aufgebürdet werden.
  • In einer Einwanderungsgesellschaft müssen Bildungseinrichtungen grundsätzlich sprachsensibel sein, das heißt die Bedarfe von Menschen mit DaF-Situation verpflichtend berücksichtigen. Das betrifft Lerninhalte, Hausaufgabenhilfe und Prüfungsvorbereitung (gerade, wenn zuhause keine Unterstützung möglich ist), Vermittlungsformen, aber auch Prüfungen, welche die Übergänge von einer Klasse zur anderen oder von einer Bildungseinrichtung auf eine andere regulieren. Gerade Prüfungen müssen so strukturiert sein, dass junge Menschen mit DaF-Situation ihre Potenziale zeigen können und nicht durch die Konzeption von Prüfungen zum Scheitern gebracht werden.
  • Eine rassismuskritische und diversitätssensible Ausrichtung des Bildungswesens muss ganz zentral auch auf den Prüfstand stellen, inwiefern es gerade im frühkindlichen Bereich alle Eltern und Erziehungsberechtigten als gleichberechtige Partner_innen einbezieht und erreicht. Es darf nicht sein, dass Kinder aus Familien mit Flucht- und Migrationsgeschichte seltener eine Kita besuchen, weil es Eltern bzw. Erziehungsberechtigen an der notwendigen Unterstützung (bspw. mehrsprachiges Material, Sprachmittlung, Beratung) fehlt, um sich auf dem umkämpften Betreuungsmarkt zu orientieren. Frühkindliche Erziehung stärkt die Entwicklung der Kinder und stellt gleichzeitig eine wichtige Entlastung für Eltern dar.
  • Trotz der hinlänglich bekannten Widerstände darf schließlich langfristig auch die frühe Aufteilung von Kindern auf verschiedene Schulformen nicht ausgespart bleiben, die besonders grundlegend in die Bildungsbiografien von Kindern eingreift und Fakten schafft, die lebenslang nachwirken.
2.3. Auf ökonomische und soziale Teilhabegerechtigkeit hinwirken
Ökonomische Teilhabe ist in unserer Gesellschaft de facto von zentraler Bedeutung, wenn es um die Bandbreite von Gestaltungsmöglichkeiten des eigenen Lebens und um die Zugänge zu kulturellen, sozialen und letztlich auch politischen Beteiligungsmöglichkeiten geht. Jedoch bestehen auch bezüglich der ökonomischen Teilhabe erhebliche gesellschaftliche Ungleichheiten. Hier spielen unterschiedliche Faktoren eine Rolle. Für junge Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte wird beispielsweise der Übergang von der Ausbildung zum Arbeitsmarkt durch verschiedenste Barrieren – durch institutionellen Rassismus sowie beispielsweise durch rassistisches Verhalten seitens Arbeitgeber_innen – erschwert. Den verschiedenen Erscheinungsformen von Rassismus auf dem Arbeitsmarkt und der Teilhabeungerechtigkeit gilt es etwas entgegenzusetzen.
Forderungen:
  • Wir fordern rassismuskritische und diversitätsorientierte Schulungen für Mitarbeitende aus Beratungs- und Vermittlungsinstitutionen, auch aus dem Arbeitsamt und dem Jobcenter. Oft werden junge Menschen mit Flucht- oder Migrationsgeschichte in Arbeitsverhältnisse hineinberaten und gedrängt, die nicht ihren eigentlichen Qualifikationen entsprechen. Hier werden rassistische Vorannahmen wirksam, die den Lebensweg der jungen Menschen massiv beeinträchtigen.
  • Es braucht eine wirksame politische Förderung der rassismuskritischen Öffnung von staatlichen und zivilgesellschaftlichen Institutionen und Unternehmen, die als Arbeitgebende auftreten. Diskriminierende Einstellungsverfahren sind eine besondere Hürde für junge Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte. Wir sprechen uns daher für die Einführung von Quotierungen aus, um diese Strukturen zu durchbrechen.
  • Es bedarf der Finanzierung von Programmen zur Demokratieförderung, Extremismusprävention und Antirassismus für Unternehmen, Behörden und zivilgesellschaftliche Organisationen, um langfristig auf eine Arbeitswelt hinzuwirken, in der sich junge Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte sicher fühlen können.
  • Wir fordern ein vereinfachtes und zwischen den Bundesländern vereinheitlichtes Verfahren zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen sowie auch zur Anerkennung informell erworbener Kompetenzen.
  • Wir sprechen uns für einen erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt für Geflüchtete aus. Langwierige Asylverfahren, ein unsicherer Aufenthaltsstatus und Regeln der Vorrangprüfung – die Hürden, die Geflüchteten den Zugang zum Arbeitsmarkt erschweren, sind vielfältig. Das Recht auf Arbeit darf nicht vom Aufenthaltsstatus abhängig sein. Geflüchtete müssen in ihrem Weg in die Erwerbstätigkeit bedarfsorientiert, sprach- und biografiesensibel unterstützt werden.
Eine angemessene und bedürfnisgerechte Wohnsituation ist eine wichtige Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Darüber hinaus kann die Wohnsituation eklatante Auswirkungen auf die gesundheitliche Situation und die individuellen Entwicklungsmöglichkeiten einer jungen Person haben.
Auch in diesem Bereich wird die Lebenssituation von jungen Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte mitunter massiv durch rassistische Strukturen sowie durch das rassistische Verhalten von maßgeblichen Akteuren, wie etwa Vermieter_innen oder Hausverwaltungen, beeinträchtigt. Dabei ist die Diskriminierung – etwa bei dem Auswahlprozess von Neumieter_innen – oftmals verdeckt wirksam und schwierig nachzuweisen. Junge Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte sind auch hier auf intersektionale Weise – entlang ihrer Generationenzugehörigkeit, ihrer Lebensphase und damit verbundener finanzieller Unsicherheiten, ihrer zugeschriebenen und/oder tatsächlichen Migrations- und Fluchterfahrung und weiterer Faktoren – von Diskriminierung betroffen.
Forderungen:
  • Wir fordern die bundesweite Etablierung von niederschwelligen Melde- und Beratungsstrukturen, an die sich Personen, welche rassistische Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt erleben, wenden können, um die Fälle dokumentieren zu lassen und Unterstützung einzuholen. Dabei sollten bei Bedarf auch Sprachmittler_innen zur Verfügung stehen, um diese Strukturen allen Menschen unabhängig ihrer Sprachkenntnisse zugänglich zu machen.
  • Die Wohnsituation von jungen Menschen mit Fluchtgeschichte, die in Sammelunterkünften leben müssen, ist in keiner Weise kind- oder jugendgerecht und behindert ihre Entwicklungs- und gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten massiv. Sie widerspricht den Standards der UN- Kinderrechtskonvention. Beispielsweise kann das Recht eines jeden Kindes auf Erholung und Spiel, zur Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben sowie auf Ruhe (Art. 31)8 in den Unterkünften nicht gewährleistet werden. Die beengte Wohnsituation und die Isolation in den Sammelunterkünften stellt eine mitunter enorme Belastung dar, unter der junge Menschen besonders leiden. Wir fordern daher die dezentrale, kindgerechte Unterbringung von geflüchteten Minderjährigen und ihren Familien.
3. Zivilgesellschaft stärken

Die Zivilgesellschaft spielt eine entscheidende Rolle für die Stärkung von Teilhabegerechtigkeit und Toleranz und im Kampf gegen Rassismus und Rechtsextremismus. Hier leisten verschiedene Organisationen, darunter unterschiedlichste Migrant_innenjugendselbstorganisationen, unermüdliche Arbeit. Sie dürfen nicht alleine gelassen werden – es braucht dringend Maßnahmen seitens der Politik zu ihrer effektiven Unterstützung. Andererseits müssen Prozesse angestoßen und weiterentwickelt werden, durch die alle zivilgesellschaftlichen Organisationen, unabhängig von der inhaltlichen Schwerpunktsetzung ihrer Arbeit, für Rassismus und Rechtsextremismus sensibilisiert werden, durch die sie Strukturen der Wehrhaftigkeit auf- bzw. ausbauen können sowie ihre rassismuskritische Öffnung vorantreiben können.
Forderungen:
  • Langfristige Strukturförderungen, nicht nur Projektförderungen: Zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich für Demokratiebildung, Antidiskriminierung und Vielfalt sowie gegen Rassismus und Rechtsextremismus einsetzen, müssen endlich nachhaltig und dauerhaft unterstützt werden. Insbesondere fordern wir auch langfristige Strukturförderprogramme für migrantische Jugendselbstorganisationen. Diese sind wichtige Akteure der demokratischen Bildung und verfügen über wertvolle Expertise zu Problemstellungen in Zusammenhang mit Rassismus und Rechtsextremismus. Sie leisten zudem wichtige Empowermentarbeit für junge Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte.
  • Auch Aussteiger_innen-Programme, durch die Menschen die Abkehr von rassistischen„Szenen“ und rechtsextremen Zusammenhängen erleichtert wird, müssen dringend durch Regelförderung verstetigt, stabilisiert und ausgebaut werden.
  • Es sollten Beratungsstrukturen zur Unterstützung der diskriminierungssensiblen Öffnung etabliert und finanzielle Ressourcen für rassismuskritische und diversitätsorientierte Schulungen für zivilgesellschaftliche Organisationen bereitgestellt werden. Im Besonderen spricht sich die djo – Deutsche Jugend in Europa für die diskriminierungssensible, rassismuskritische Öffnung von Jugendverbänden aus. Diese müssen sichere Orte der Teilhabe auch für junge Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte sein sowie wehrhafte Mechanismen gegen Rassismus und Rechtsextremismus in den eigenen Strukturen entwickeln.

4. Vorgehen gegen rassistische und rechtsextreme Akteure

Rassismus ist ein gesamtgesellschaftliches Problem und seine Bekämpfung muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe in ihrer Dringlichkeit verstanden werden. Der öffentliche Diskurs – bis in die Parlamente – ist zunehmend von rassistischen Stimmen und Hassrede durchzogen. So heißt es in dem im März 2020 veröffentlichten Bericht der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI): „Rassismus ist in zwei Unterorganisationen einer neuen Partei besonders offensichtlich, und die ständige islamophobe und fremdenfeindliche Rhetorik der extremen Rechten hat sich auf den allgemeinen politischen Diskurs niedergeschlagen.“9 Auch eine mitunter äußerst problematische Sprachwahl und Berichterstattung durch Akteure der Presse- und Medienlandschaft trägt zur Reproduktion rassistischer Narrative und zur Verschärfung des Diskurses bei.
Der virulente Rassismus muss als solcher benannt und bekämpft werden. Wir fordern eine endgültige Abkehr und Ächtung von Verharmlosungen rassistischer Hetze, rassistischer Übergriffe sowie auch von Rechtsextremismus als gesellschaftlichem Phänomen. Ebenso fordern wir eine Abkehr und Ächtung von einer Einzelfall-Rhetorik in Bezug auf rechtsextreme Gewalttaten.
Gleichzeitig muss konsequent gegen Akteure vorgegangen werden, die rassistische, rechtsradikale oder -extremistische Aussagen oder Handlungen tätigen.
Forderungen:
  • Hasskriminalität muss konsequent verfolgt werden! Im sechsten ECRI-Bericht wird auf deutliche Mängel bei den Ermittlungen und der Verurteilung von Hassdelikten hingewiesen. Wir schließen uns der dort formulierten Empfehlung an, dass es Aus- und Fortbildungen für Polizist_innen, Staatsanwält_innen und Richter_innen zur Ermittlung und Verurteilung von Hassdelikten, einschließlich Hassrede, braucht. Ebenso schließen wir uns mit Nachdruck der Empfehlung an, sicherzustellen, dass Asylsuchende, die Opfer von Hassdelikten wurden, nicht abgeschoben werden sollen, bevor sie in den Strafverfahren aussagen können.10
  • Um Rassismus als gesellschaftliches Problem wirksam bekämpfen zu können, braucht es ein besseres Verstehen über seine verschiedenen Formen und Wirkweisen. Hierfür müssen weitere wissenschaftliche Studien angestoßen werden, Opferbefragungen getätigt, Vorfälle dokumentiert und ausgewertet werden. Zudem müssen auch gezielte Studien zu rechtsextremer Hasskriminalität angestoßen werden. Entsprechende wissenschaftliche Aufarbeitungen und Befragungen sollten auch Opferperspektiven sowie die bereits vorhandene Expertise von Migrant_innenselbstorganisationen miteinschließen.
  • Dazu gehört auch die Ermittlung von Rassismus und Rechtsextremismus innerhalb von Sicherheitsbehörden und der Bundeswehr. Der zuletzt angekündigte Verzicht auf die geplante Studie zu Racial Profiling durch die Polizei ist hier ein völlig falsches Signal! Im Gegenteil müssen breit angelegte Untersuchungen zu rassistischen Praktiken ebenso wie zu rechtsextremen Netzwerkverbindungen in den Sicherheitsbehörden und der Bundeswehr angestoßen werden – dies ist aufgrund bestätigter Fälle und jüngst hinzugekommener Verdachtsfälle (z.B. der Fall der Drohschreiben u.a. gegen Janine Wissler, Idil Baydar und Seda Başay-Yıldız, die mit „NSU 2.0“ unterzeichnet waren – ihre persönlichen Daten wurden zuvor offenbar von Polizeicomputern abgerufen) notwendig. Hierzu müssen externe Expert_innen herangezogen und unabhängige Untersuchungs- und Aufklärungsmechanismen (weiter)entwickelt und bemüht werden.
  • Das Problem Hate Speech im Internet muss weiterbearbeitet werden und Beratungsangebote für Betroffene sowie Informationskampagnen müssen unterstützt bzw. neu angestoßen werden. Als Kinder- und Jugendverband beobachten wir das zunehmende Erstarken rassistischer und demokratiefeindlicher Stimmen sowie gefährlicher, antisemitischer Verschwörungstheorien im Netz mit großer Besorgnis. Gerade junge Menschen bewegen sich ausgiebig in digitalen Räumen. Junge Menschen, die sich intensiv im Prozess einer Werte- und Identitätsausbildung befinden, trifft die hier virulente Hassrede massiv. Der Problematik muss durch Beratungs- und Unterstützungsangebote, die auf die Lebens- und Bedürfniswirklichkeit der jungen Menschen abzielen, sowie durch Aufklärungskampagnen etwas entgegengesetzt werden.
  • Es braucht bundesweit niederschwellige Melde- und Beratungsstrukturen mit psychologisch geschultem Personal für Opfer von rassistischen Übergriffen und rechtsextremer Gewalt.
Schlussbemerkung
Die Einrichtung des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung – doch er kommt sehr spät. Das jahr(zehnt)elange Herunterspielen als „Einzelfälle“ und „Einzeltäter_innen“ war nicht nur eine Zumutung für Betroffene, sondern auch eine Duldung rechter Netzwerke und Akteur_innen.
Umso dringender ist es, jetzt rasch und konsequent zu handeln. Dafür muss die vorhandene Expertise von Forschung und zivilgesellschaftlichen Organisationen endlich umfassend genutzt und fortwährend weiter aufgebaut werden. Diese Expertise muss zügig in gesetzliche Regelungen und Maßnahmen überführt und langfristig mit den notwendigen Ressourcen, Entscheidungskompetenzen und Sanktionsmöglichkeiten ausgestattet werden.
Voraussetzung ist, dass der Kabinettsausschuss auch einen kritischen Blick nach innen wirft: Staatliche Institutionen können gegen Rassismus und Rechtsextremismus weder glaubwürdig noch erfolgreich agieren, wenn sie eigene Missstände und Blindstellen unbearbeitet lassen und bestehendes Recht nicht konsequent durchsetzen, um Betroffene zu schützen und Täter_innen zu belangen.
Wir von der djo – Deutsche Jugend in Europa als Jugendverband der Vielfalt stehen dafür bereit, die Arbeit des Kabinettsausschusses im Bereich Kinder und Jugendliche durch unseren fachlichen Input zu begleiten. Unsere hier formulierten Forderungen sind diesbezüglich ein erster Schritt.
Fußnoten:
1 terre des hommes (Hg), Kein Ort für Kinder – Zur Lebenssituation von minderjährigen Geflüchteten in Aufnahmeeinrichtungen (2020), online:
>https://www.tdh.de/fileadmin/user_upload/inhalte/04_Was_wir_tun/Themen/Weitere_Themen/Fluechtlingskinder/2020-06_terre-des-hommes-AnkerRecherche.pdf< [abgerufen am 14.07.2020]
2 Indem im vorliegenden Papier die Formulierung „junge Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte“ genutzt wird, werden sowohl Personen mit einbezogen, die unmittelbar selbst Erfahrungen von Flucht oder Migration gemacht haben, als auch solche, bei denen es eine, möglicherweise schon mehrere Generationen zurückliegende, Flucht- und Migrationsgeschichte in der Familie gibt. Dabei sind nicht alle Personen „migrantisch“, d.h. dass die (möglicherweise weit zurückliegende) Flucht- oder Migrationserfahrung (von ihnen selbst oder Familienmitgliedern) in ihrer Selbstdefinition kaum oder keine Rolle spielt. Menschen werden mitunter als migrantisch gelesen, ohne dass diese Fremdzuschreibung ihrer eigenen Selbstdefinition entspricht, und auf Basis dieser Fremdzuschreibung rassistisch diskriminiert oder angegriffen. Diese Situation soll hier beschrieben werden. Insofern die Beschreibung „junge Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte“ wiederum Gefahr läuft, sich zu einer Kategorisierung zu verstetigen, welche die Selbstdefinitionen der Bezeichneten unsichtbar macht, sei hier explizit auf die Verkürzung und Unzulänglichkeit der sprachlichen Kategorisierung hingewiesen.
3 Theresa Singer, Wer vertritt hier wen? Die Migrationsgesellschaft spiegelt sich in den Parlamenten nicht wider (2019), online >https://heimatkunde.boell.de/de/2019/08/23/wer-vertritt-hier-wen-die-migrationsgesellschaft-spiegelt-sich-den-parlamenten-nicht< [abgerufen am 13.07.2020]
4 DaMigra, Politische Teilhabe von Migrantinnen*, online: >https://www.damigra.de/themen/politische-teilhabe/<; Bayerischer Rundfunk, Migranten ohne EU-Pass kämpfen für kommunales Wahlrecht , online
>https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/migranten-ohne-eu-pass-kaempfen-fuer-kommunales-wahlrecht<; Mediendienst Integration, Politische Teilhabe, online >https://mediendienst-integration.de/integration/politik< [alle Quellen abgerufen am 14.07.2020]
5 BpB, Bevölkerungsentwicklung und Altersstruktur (2019), online: >https://www.bpb.de/nachschlagen/zahlen-und-fakten/soziale-situation-in-deutschland/61541/altersstruktur>; BpB, Vor 50 Jahren: Wahlrecht für 18- Jährige (2020), online >https://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/311559/vor-50-jahren-wahlrecht-fuer-18-jaehrige<; Landesjugendring Brandenburg e.V. (LJR), online >https://www.machs-ab-16.de/wahlen-ab-16-in-deutschland/<; BpB, Bevölkerung mit Migrationshintergrund I (2019, online
>https://www.bpb.de/nachschlagen/zahlen-und-fakten/soziale-situation-in-deutschland/61646/migrationshintergrund-i<; BpB, Bevölkerung, online >https://mediendienst-integration.de/migration/bevoelkerung.html< [alle Quellen abgerufen am 14.07.2020]
6 Deutscher Bundesjugendring, Argumente: Das Wahlalter absenken (2017), online
>https://www.dbjr.de/artikel/argumente-das-wahlalter-absenken/< [abgerufen am 14.07.2020]
7 Mediendienst Integration, Bildung, online >https://mediendienst-integration.de/integration/bildung.html>; Mediendienst Integration, Diskriminierung im Bildungsbereich, online >https://mediendienst-integration.de/desintegration/diskriminierung.html#c27< [beide Quellen abgerufen am 14.07.2020]
8 UNICEF (Hg.), Die UN-Kinderrechtskonvention im Wortlaut; online
9Council of Europe (Hg.), ECRI-Bericht über Deutschland (Sechste Prüfungsrunde) (2020), online
10 Vgl. Fußnote 9.

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